Fragen und Antworten zum Sanierungsfahrplan für Wohngebäude

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP ?)

In einem individuellen Sanierungsfahrplan für ein Wohngebäude werden energetische Sanierungsmaßnahmenpakete aufgezeigt, die Ihre Immobilie über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren auf Effizienzhaus-Standard bringen. Dafür wird Ihr Gebäude dreidimensional nachgebaut und energetisch simuliert.

Auf dieser Basis werden energetische Maßnahmen miteinander abgestimmt. Es gibt verschiedene Effizienzhausstufen, die erreicht werden können. Wir finden die optimal auf Ihre Immobilie abgestimmte Variante.  Meist bestehen die Maßnahmenpakete aus mehreren Einzelmaßnahmen, die modular und sinnvoll miteinander kombiniert werden. Beispielsweise könnten Fassadendämmung mit Fenstertausch, eine neue Heizung mit Heizungsoptimierung (z.B. Rohrdämmung, Pumpentausch), oder neue Fenster mit Sonnenschutz kombiniert werden.

Ob und welche dieser Maßnahmen Sie durchführen, und in welcher Reihenfolge, bestimmen Sie selbst. Bei der Fahrplanerstellung berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen.

 

Welche Vorteile habe ich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein ganzes Vorteilspaket wartet auf Sie:

  1. .Der individuelle Sanierungsfahrplan, erstellt durch Ihren Energieberater, wird vom Staat gefördert. Und zwar zu 80%.
  2. .Die Förderhöchstgrenze für Wohngebäude ist von entscheidender Bedeutung. Ohne iSFP beträgt die maximale förderfähige Kostenobergrenze 30.000 € pro Wohneinheit. Mit iSFP liegen die förderfähigen Kosten bei 60.000 € pro Wohneinheit.
  3. Diese förderfähigen Kosten können jedoch auf bis zu 90.000 € pro Wohneinheit ansteigen, wenn der Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen mit einem iSFP durchgeführt werden. Das bedeutet: Mit einem iSFP können Sie nicht nur von einem Bonus profitieren, sondern auch von einer erheblich höheren maximalen Förderhöchstgrenze. Das kann einen großen Unterschied in der finanziellen Unterstützung Ihrer Projekte ausmachen.
  4. Der Speed Bonus der BEG EM für Wohngebäude ab 2024 gilt für Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Hier beträgt der Bonus 30 %. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 % für Maßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass bei Vorliegen eines iSFP ein maximaler Bonus von 35 % möglich ist. Der Speed-Bonus gilt jedoch nur für 2 Jahre – vom 01.01.2024 bis 31.12.2025.
  5. Der iSFP bietet darüber hinaus den Vorteil eines übersichtlichen Sanierungsfahrplans und einer langfristigen Planung, die alle Effizienzmaßnahmen und den Heizungstausch optimal darstellt. Dies wird Ihnen helfen, die Sanierung ihres Wohngebäudes effektiver und effizienter zu gestalten.
  6. Aufgrund der langen Laufzeit können auch unvorhergesehene Maßnahmen, zum Beispiel Reparaturfälle wie defekte Haustüren oder Fenster förderwürdig ersetzt werden.
  7. Der iSFP ist 15 Jahre gültig, das heißt Sie können die Maßnahmen des Plans über bis zu 15 Jahre verteilen.

 

Rechnet sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für mich?

Eindeutig Ja.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus

Ein iSFP für ein Einfamilienhaus kosten Sie zunächst 1.625,00 €. Davon werden Ihnen 1.300,00 € vom Staat erstattet. Sie zahlen letztlich nur einen Eigenanteil von 20%, das sind ganze 325,00 €.

Angenommen, bei Ihnen steht z. B. eine Dachsanierung für rund 60.000,00 € an, und Sie möchten diese Maßnahme fördern lassen. Mit einem iSFP erhöhen sich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € jährlich.
Zusätzlich erhalten Sie 5 % mehr Förderung auf die Gesamtsumme der förderfähigen Kosten. Die 325 € für den iSFP bringen Ihnen in diesem Fall 12.000 € mehr Förderung für Ihr Dach. Oder für Ihre neuen Fenster. Oder für Ihre Dämmung. Oder, oder…

Rechenbeispiel:

  • Grundförderung ohne iSFP als Einzelmaßnahme 30% auf 30.000,00 € Fördergrenze im Jahr = bedeutet   9.000,00 € Förderung
  • Maximalförderung mit iSFP als Einzelmaßnahme 35% auf 60.000,00 € Fördergrenze im Jahr = bedeutet 21.000,00 € Förderung

Wenn Sie möchten, übernehmen wir alle Antragsstellungen und den Schriftverkehr mit den Fördergebern. Und das ohne Mehrkosten.

 

Noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für ein Vorgespräch zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns.

Ihr Claudius Schnee
Gebäudeenergieberater für Wohngebäude und Nichtwohngebäude HWK,
Energieberater für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz,
Sachverständiger für Wärmedämm-Verbundsysteme TÜV

Hauptgeschäftsstelle

  •  
    Hedderichstraße 45
    60594 Frankfurt am Main
  •  
  •  
    069 34 87 20 56

 

.